Leistungen Trauerbegleitung


Wie wichtig es für Menschen in Trauersituationen ist, unterstützend da zu sein, durfte ich während meiner mehrjährigen Familienbegleitung einer Familie aus dem Kinderhospiz erfahren.

Selbst kleinste Erledigungen, wie die Übernahme von Telefonaten, Begleitung bei Behördenbesuchen, Übernahme von Schriftverkehr oder manchmal nur zu hören und gemeinsam überlegen, was ist der effektivste nächste Schritt im täglichen Kampf ums „überleben“, haben große Dankbarkeit ausgelöst.

An dieser Stelle wollte ich weiter machen und habe eine zweijährige Ausbildung zur „Sterbeamme“ erfolgreich absolviert. Ziel war es, „Handerkszeug“ für die Begleitung von Sterbenden und deren Angehörige für einen friedlichen Abschied zu erhalten. Mein Traum war die Eröffnung eines kleinen Hospizes auf der Insel Rügen, aber die allen bekannten strengen Vorgaben im medizinischen Bereich mit „Corona“standen im absoluten Widerspruch zu dem, was ich eigentlich wollte: Einen engen und nahen Kontakt zwischen Sterbenden und deren Angehörigen, wo es Raum für die Bedürfnisse und keine Tabus für die „Gäste“ des Hospizes gibt. 

Gerne unterstütze ich Sie im Trauerfall bei der Vielzahl der anstehenden Aufgaben: 

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger stirbt? 

Nach dem Tod eines Menschen trifft die Hinterbliebenen zunächst eine tiefe Trauer. Aber gerade in dieser Situation müssen die Angehörige viele Entscheidungen treffen. Wer muss informiert werden? Wie wird die Beerdigung organisiert? Ich unterstütze Sie bei diesen notwendigen Aufgaben: 

Wenn bereits ein Bestattungsinstitut beauftragt wurde, übernimmt dieses in der Regel die erforderliche Meldung beim zuständigen Standesamt. (Der Todesfall muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag gemeldet werden.)

Dabei sind folgende Dokumente vorzulegen: 

Nicht selten neigen Trauernde zu überstürzten Entscheidungen. Das muss nicht sein und ich unterstütze Sie gerne bei den nächsten Schritten 

Erbschein beim Amtsgericht beantragen

Oft hinterlassen Verstorbene ein sogenanntes privatschriftliches, also nicht beim Notar hinterlegtes Testament. Wer es besitzt, muss es unverzüglich im Original beim Nachlassgericht abliefern. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Wer ein Testament nicht abliefert, macht sich wegen Urkundenunterdrückung strafbar.

Im Falle einer Erbschaft dient der Erbschein dazu, sich gegenüber Dritten zweifelsfrei als Erbe zu legitimieren. Er ermöglicht zum Beispiel den Zugang zu den Konten des Verstorbenen oder die Überschreibung einer Immobilie auf den eigenen Namen.

Beantragt wird das Schriftstück ebenfalls beim Nachlassgericht. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Höhe des anfallenden Erbes. Eventuell kann ein notarielles Testament den Erbschein ersetzen. Das spart eine Menge Kosten. 

Lebens- und Unfallversicherung fristgerecht informieren 

Hat der Verstorbene eine Lebens- oder Unfallversicherung, ist schnelles Handeln gefragt. Die Hinterbliebenen müssen den Tod innerhalb einer bestimmten Frist melden, sonst erlischt der Anspruch auf Leistungen. Die Fristen stehen in den Vertragsbedingungen. Sie sind oft sehr kurz, zum Beispiel 24 oder 72 Stunden nach dem Tod. Am besten den Todesfall zunächst telefonisch melden und zur Sicherheit auch schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Nur so lässt sich beweisen, dass die Meldung den Versicherer erreicht hat. 

Verträge und Mitgliedschaften kündigen

Nach dem Tod eines Angehörigen muss dessen Zahlungsverkehr gestoppt und verschiedene Verträge gekündigt werden. Dazu zählen: 

 Verschiedene Unternehmen wie Versicherungen, Stromversorger, Telefonanbieter müssen schriftlich über den Tod ihres Kunden unterrichtet werden, um die jeweiligen Verträge zu kündigen. Dafür ist in einigen Fällen eine Kopie, manchmal aber auch eine Original-Sterbeurkunde erforderlich. Hilfreich für die Kündigung von Daueraufträgen ist ein Blick auf die Kontoauszüge des Verstorbenen. 

Mietvertrag: Nachfolge regeln oder kündigen: 

Hat der Verstorbene zur Miete gewohnt, ist die Rechtsnachfolge so geregelt: 

Generell gilt auch beim außerordentlichen Kündigungsrecht die gesetzliche Frist von drei Monaten, in der die Miete weiterhin bezahlt werden muss. 

Rente für ''Sterbevierteljahr'' beantragen 

Während der sogenannten Sterbeübergangszeit - im Volksmund auch "Sterbevierteljahr" genannt - bekommen Witwen beziehungsweise Witwer eine Übergangsrente. Sie wird bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat gezahlt, in dem der Ehegatte verstorben ist. Die Rente entspricht der Altersrente des Verstorbenen. Ein Vorschuss wird gewährt, wenn die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tode des Rentenbeziehers beim Renten-Service der Post beantragt wird. 

Zu Lebzeiten über Wünsche für Bestattung sprechen

Da sich fast jeder einmal um eine Beerdigung oder Urnenbeisetzung kümmern muss, ist es sinnvoll und hilfreich, sich im Vorwege mit den Aufgaben zu beschäftigen. Behutsam zur Sprache gebracht, kann man auch mit den Eltern über das Thema reden und sie nach ihren Wünschen fragen. Dabei hilft es, auch über die eigenen Vorstellungen zu sprechen. Angehörige und Freunde sollten über den Todesfall informiert werden. Eine Benachrichtigungsliste, die der Verstorbene selbst noch vor seinem Tod zusammengestellt hat, ist dabei eine große Hilfe.

Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung sein? Welche Art von Urnengrab: In einem anonymen Hain auf dem Friedhof, in einem Friedwald, in einer Urnenwand oder auf See? Wie soll die Trauerfeier organisiert sein? Bis zum endgültigen Abschied ist eine Menge zu entscheiden. Persönliche Wünsche, die zu Lebzeiten aufgeschrieben oder benannt wurden, können dabei sehr hilfreich sein.

Was passiert mit Social-Media-Accounts nach dem Tod? 

Auch um den ''digitalen Nachlass'' sollten sich die Hinterbliebenen kümmern. Das betrifft zum Beispiel Social-Media-Accounts von Facebook, Instagram oder Twitter. Denn die Profile mit den persönlichen Daten und allen Fotos sowie Videos bestehen dort erst einmal fort.

Wenn die Zugangsdaten nicht bekannt sind, mit deren Hilfe sich ein digitales Profil einfach selbst löschen lassen könnte, ist auch hier ein Brief oder eine E-Mail samt einer Kopie der Sterbeurkunde der richtige Weg. Die Abwicklung von Todesfällen wird äußerst unterschiedlich gehandhabt.


Quelle: https://www.ndr.de

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